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Was ist eigentlich „Kauf auf Probe“?

„Kauf auf Probe“ ist kein Marketingbegriff, den wir erfunden haben, sondern ein etabliertes Prinzip aus dem österreichischen Zivilrecht (§ 332 ABGB): Ein Kauf, bei dem sich der Käufer erst nach einer Prüfung endgültig entscheidet, ob er die Sache behalten will. Bekannt ist das aus dem Möbel- oder Fahrzeughandel: Sie kennen es vom Vorführwagen oder vom Ausstellungsstück, das Sie erst in Ruhe begutachten, bevor Sie unterschreiben.

Auf Digitalisierungsprojekte hat das bislang niemand konsequent angewendet. Software wird meist verkauft, bevor sie existiert: als Angebot, als Pflichtenheft, als Projektplan. Wir drehen das um: Wir bauen zuerst, zeigen Ihnen das fertige, lauffähige Ergebnis, und erst danach entscheiden Sie sich, mit demselben Recht, das Sie beim Kauf eines Vorführwagens hätten.

Was das für Sie bedeutet: Bis zu Ihrer Entscheidung sind Sie zu nichts verpflichtet. Kein Vertrag, keine Anzahlung, keine Kündigungsfrist. Erst Ihr „Ja“ macht aus dem Musterstück einen Kauf.

Mehr zur praktischen Umsetzung finden Sie auf der Seite Kauf auf Probe.