„Kauf auf Probe“ ist ein eigener Vertragstyp im österreichischen Zivilrecht (§§ 1080–1082 ABGB): ein Kauf, der unter der Bedingung geschlossen wird, dass der Käufer die Sache nach Prüfung genehmigt. Bis zur Genehmigung ist der Käufer nicht gebunden. Bekannt ist das Prinzip aus dem Möbel- oder Fahrzeughandel: etwa vom Vorführwagen oder vom Ausstellungsstück, das man erst begutachtet, bevor man unterschreibt.
Software wird meist verkauft, bevor sie existiert: als Angebot, als Pflichtenheft, als Projektplan. Wir drehen das um: Wir bauen zuerst, zeigen Ihnen das fertige, lauffähige Ergebnis, und erst danach entscheiden Sie, ob Sie kaufen.
Was das für Sie bedeutet: Bis zu Ihrer Entscheidung sind Sie zu nichts verpflichtet. Kein Vertrag, keine Anzahlung, keine Kündigungsfrist. Erst Ihr „Ja“ macht aus dem Musterstück einen Kauf.
Mehr zur praktischen Umsetzung finden Sie auf der Seite Kauf auf Probe.