Vorleistung.Nur Oberösterreich

Das Prinzip

Kauf auf Probe, übertragen auf Digitalisierung.

Erst prüfen, dann kaufen: ein etabliertes Rechtsprinzip aus dem Handel, angewendet auf Digitalisierungsprojekte.

01Die Grundlage

„Kauf auf Probe“ ist ein eigener Vertragstyp im österreichischen Zivilrecht (§§ 1080–1082 ABGB): ein Kauf, der unter der Bedingung geschlossen wird, dass der Käufer die Sache nach Prüfung genehmigt. Bis zur Genehmigung ist der Käufer nicht gebunden. Bekannt ist das Prinzip aus dem Möbel- oder Fahrzeughandel, etwa beim Vorführwagen.

Software wird meist umgekehrt verkauft: als Angebot, als Pflichtenheft, als Projektplan, bevor Code existiert. Wir drehen das um. Sie beschreiben Ihr Vorhaben und nennen einen Preis. Wir entscheiden, ob wir das Risiko eingehen, bauen das Ergebnis vollständig, und erst danach entscheiden Sie: kaufen oder nicht. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Kauf; bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet.

02Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Modell.

Welche rechtliche Grundlage hat das?
„Kauf auf Probe“ ist ein eigener Vertragstyp im österreichischen Zivilrecht (§§ 1080–1082 ABGB): ein Kauf, der unter der Bedingung geschlossen wird, dass der Käufer die Sache nach Prüfung genehmigt. Bis zur Genehmigung ist der Käufer nicht gebunden.
Wie rechnet sich das Modell für Vorleistung?
Über die Auswahl und die Spezialisierung. Wir nehmen nur Anfragen an, deren Umfang wir einschätzen können und deren Preis den erwartbaren Aufwand deckt; alles andere lehnen wir ab (dokumentiert im Nein-Archiv). Und weil sich viele Vorhaben ähneln, können wir auf bereits gebauten Lösungen aufbauen, was den Aufwand pro Musterstück senkt. Abgelehnte Musterstücke sind einkalkulierte Verluste, die durch die gekauften gedeckt sein müssen.
Kann ich nach der Vorführung noch verhandeln?
Nein, bewusst nicht. Der Preis ist der, den Sie selbst zu Beginn genannt haben. Sie entscheiden nur noch Ja oder Nein, nicht über eine neue Zahl.